Inkrafttreten der Mantelverordnung und Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zum 01.08.2023

Mit der Ersatzbaustoffverordnung liegen erstmalig bundeseinheitliche Regelungen zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen vor. Obwohl schon im Jahre 2021 in der aktuell vorliegenden Form beschlossen, sind noch viele Fragen ungeklärt. Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt hat seine eigene Sicht der Dinge, die in anderen Teilen Deutschlands anders ausgelegt werden. Hinzukommt, dass die Ersatzbaustoffverordnung noch vor Inkrafttreten zum ersten Mal novelliert werden soll.

Diese Umstände sorgen für großes Unverständnis und Unsicherheit auf Seiten der Recyclingbetriebe, der Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe aber auch der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Insbesondere die RAP Stra-Prüfstellen spielen bei der Umsetzung der EBV eine zentrale Rolle. Sollen von einem Hersteller weiterhin Ersatzbaustoffe in den Verkehr gebracht werden, so muss bis zum 01.12.2023 der sogenannte Eignungsnachweis erbracht werden.

Mit den entsprechenden Zulassungen in den Fachbereichen D und I nach RAP Stra und jahrzehntelanger Erfahrung in Sachen Recyclingbaustoffe sind und bleiben wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der EBV.