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Die schwarz gefüllten Felder unterliegen nicht den RAP Stra.

Die aktuelle Anerkennung beruht auf den RAP Stra 15.
Sie umfasst die hier abgebildeten Fachgebiete und Prüfungsarten.

Bereits kurz nach der Gründung im Jahr 1978 wurde das Institut Dr.-Ing. Gauer von der zuständigen Straßenbaubehörde, damals die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, nach den „Richtlinien für die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen für bituminöse und mineralische Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra) anerkannt. Die Anerkennung war zunächst auf die Prüfungsarten „Eignungsprüfungen“ und „Kontrollprüfungen“ im Fachgebiet „Bituminöse Baustoffe und Baustoffgemische“ beschränkt. Seitdem verfügen wir ununterbrochen über eine Anerkennung nach den RAP Stra, wobei die Tätigkeitsfelder kontinuierlich ausgebaut wurden.

Das Organigramm zeigt die Einteilung der Leitung und des Fachpersonals der Prüfstelle.

Die Anerkennung nach den RAP Stra stellt einen wichtigen Baustein zur Aufrechterhaltung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen als unseren Kunden dar. Wir sichern Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Aufträge absolute Unabhängigkeit und Vertraulichkeit zu.